Dein Studium während der Corona-Krise?
Dein Semesterstart ist verschoben, Prüfungen werden ausgesetzt und Dein Nebenjob wurde gestrichen. Trotz der Krisensituation muss und wird Dein Studium weitergehen. Was jedoch oft vergessen wird auch als Student musst Du Dein Leben weiter finanzieren: Sei es die Miete oder die Semestergebühren. Wir haben für Dich die Antworten auf Deine aktuellen Fragen gesammelt und möchten Dir zeigen, wie Du Hilfe bekommst und Dein Leben weiterhin finanzieren kannst.
Muss ich weiterhin Studiengebühren bezahlen?
Ein ganz klares ja, denn bei Aussetzen der Zahlung kann es sogar zu einer Exmatrikulation kommen. Letztendlich ist der Semesterstart nur verschoben. Aber keine Panik! Solltest Du aufgrund der aktuellen Situation in eine finanzielle Notlage geraten sein und deshalb unfähig Deine Studiengebühren zu zahlen, bieten viele Studentenwerke Hilfe an. Diese erfolgt durch die Vergabe von nicht zurückzuzahlenden Leistungen und zinslosen Darlehen. Zusätzlich können Studierende, deren monatliche Einnahmen sich nach Abzug gewisser Kosten unterhalb einer Bemessungsgrenze befinden, einen Zuschuss zum Semesterbeitrag erhalten.
Informiere Dich hierzu am besten direkt bei Deinem zuständigen Studienausschuss. Dort erhältst Du alle nötigen Informationen und Anträge.
Wichtig: Die Zeit, in der die Uni geschlossen ist gilt als vorlesungsfreie Zeit. Sollte deine Universität jedoch Online-Vorlesungen anbieten, dann ist die Teilnahme daran verpflichtend, um die Förderungsvoraussetzungen zu erfüllen!
Erhalte ich für mein Studium weiterhin Bafög?
Auch wenn Schulen und Universitäten wegen der aktuellen Corona-Pandemie geschlossen sind, erhalten alle, die Anspruch auf Ausbildungsförderung haben, weiterhin ihre Zuschüsse. Das hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung am 13. März 2020 beschlossen. Hier hast Du also nichts zu befürchten.
Auch hinsichtlich der vorgeschriebenen Einhaltung der Regelstudienzeit für Bafög-Empfängerinnen und -Empfänger gibt es Entwarnung: Sollte der verschobenen Semesterstart zu einer verlängerten Regelstudienzeit führen, dann erhältst Du weiterhin für diesen Zeitraum Deine Förderung. Ob und wenn ja wie, der Semesterstart stattfinden wird ist zur aktuellen Zeit noch unklar. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickelt.
Erhalte ich als Werkstudent Kurzarbeitergeld?
Die Corona-Krise stellt eine große Belastung für die Wirtschaft dar. Deshalb kommt es zu ausfallenden Aufträgen, weswegen viele Firmen ihre Arbeitszeiten verkürzen und Kurzarbeit anmelden. Es gilt: alle Arbeitnehmer, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, haben Anspruch auf Fortzahlung des Gehalts und somit auch auf das Kurzarbeitergeld.
Auch als Werkstudent erhältst auch Du, sofern die Voraussetzungen erfüllt werden, Kurzarbeitergeld. Für alle Minijobber auf 450€ Basis sieht es hier leider schlecht aus. Durch die fehlenden Sozialabgaben entfällt hier der Anspruch.
So wird das Kurzarbeitergeld berechnet:
Kurzarbeit bedeutet die vorübergehende Verringerung der Arbeitszeit in Deinem Betrieb aufgrund eines Arbeitsausfalls. Ziel ist es: die Unternehmen durch eine Reduktion der Personalkosten zu entlasten. Neben dem reduzierten Arbeitsentgelt, erhält der betroffene Arbeitnehmer ein Kurzarbeitergeld (KUG) von der Bundesagentur für Arbeit als Entgeltersatzleistung. Dieses KUG beträgt 60% der Nettoentgeltdifferenz des Monats, in dem die Arbeit ausgefallen ist. Arbeitnehmer mit Kindern erhalten 67%.
Beispielrechnung:
Du bist alleinstehend und verdienst regulär 1500€ brutto im Monat. Die Arbeitszeit verringert sich um 40%. Statt des regulären Nettogehalts von 1300€ bekommst du nun 850€ Netto. Mit dem Leistungssatz der Arbeitsagentur erhältst Du dann +330€ also insgesamt ein Nettogehalt von 1180€. Dir fehlen also im Gegensatz zum normalen Gehalt rund 320€.
Wenn Du noch mehr zu dem Thema wissen willst, findest Du bei Absolventa eine tolle Erklärung.
Habe ich trotz Studium Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Auch bei dieser Frage kommt es ganz darauf an, wie Deine bisherige Lebenssituation aussah. Wenn Du aktuell an der Uni eingeschrieben bist und in einem Haushalt mit Deinen Eltern lebst, hast Du theoretisch Anspruch auf Arbeitslosengeld II, sofern Du vorher gearbeitet hast. Generell gilt bei Verlust Deines Nebenjobs: Wende Dich an Deine Bafög-Stelle und bitte um eine Neuberechnung oder einen Erstantrag.
Solltest Du Dein Studium vor kurzem beendet haben, aber noch keinen Job anfangen konntest, dann hast Du ebenfalls Anspruch auf Arbeitslosengeld II.
Kann ich einen Studienkredit beantragen?
Prinzipiell kannst Du das jeder Zeit tun, sofern Du eine Immatrikulation an einer Hochschule vorweisen kannst. Wir raten Dir dennoch dazu, zunächst bei Deiner zuständigen Studienberatung nach Hilfe zu bitten und andere Finanzierungen abzuklären. Ein Studienkredit ist, im Verhältnis zum Bafög, relativ teuer, da Du diesen in voller Höhe nach Beenden Deines Studiums zurückzahlen musst. Ebenfalls ist die Mindesttilungsrate beim Studienkredit wesentlich höher.
Wie kann ich meine Zeit neben dem Online Studium sinnvoll nutzen?
In unserem letzten Blogbeitrag geben wir Dir zahlreiche Tipps, wie Du Deine freie Zeit sinnvoll nutzen und Dich um Dinge kümmern kannst, die sonst des Öfteren auf der Strecke bleiben. Beispielweise kannst Du die Zeit sinnvoll nutzen und Dich weiterbilden. In unserer e-academy findest du viele verschiedene Kurse, die Dich sowohl beruflich als auch privat weiterbringen. Schau einfach vorbei und lass Dich inspirieren.
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