Rahmenbedingungen für Werkstudenten und Minijobber

Rahmenbedingungen für Werkstudenten und Minijobber

Neben dem Studium zu arbeiten, ist für die meisten Studierenden ein Muss. Die Preise steigen stetig, da ist es gut, wenn man sich etwas dazuverdienen kann. Es empfiehlt es sich aber nicht nur wegen des Gehaltes neben dem Studium zu arbeiten. Auch die Praxiserfahrung, die Du damit gewinnst, spielt in Deinem Lebenslauf eine große Rolle und öffnet Dir womöglich so einige Türen. Aber natürlich gibt es hier auch rechtliche Regeln, auf die Werkstudenten und Minijobber achten müssen. Beispielsweise, wie die steuerlichen Abgaben als Werkstudent:in aussehen, ob Dir der Mindestlohn zusteht und wie sich ein Job auf Dein BAföG auswirken kann kann oder wie sich Nachtarbeit als Werkstudent:in auf Dein Gehalt auswirkt. All diese Fragen beantworten wir Dir hier.

Gehalt und Arbeitszeit für Werkstudenten und Minijobber

Grundsätzlich fallen sowohl ein Minijob als auch die Beschäftigung als Werkstudent unter die Mindestlohnregelung. Somit ist Dein Arbeitgeber seit dem 1. Oktober 2022 dazu verpflichtet, Dir mindestens 12 € pro Stunde zu zahlen.

Minijob

Als Minijobber beträgt die sogenannte monatliche Geringfügigkeitsgrenze 520 €, diese darf nicht überschritten werden. Die neue Entgeltgrenze ist dynamisch ausgestaltet und basiert auf einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum jeweils aktuell geltenden Mindestlohn. Steigt der Mindestlohn, steigt künftig auch automatisch die Entgeltgrenze für Minijobs. Minijobber mit einer Mindestlohnvergütung müssen damit bei steigendem Mindestlohn künftig nicht mehr ihre Arbeitszeit reduzieren, um die Geringfügigkeitsgrenze weiterhin einzuhalten.

Werkstudentenjob

Um als Werkstudent arbeiten zu können, musst Du in einem Vollzeitstudium an einer Universität oder Fachhochschule immatrikuliert sein. Während des Semesters darfst Du wöchentlich nicht mehr als 20 Stunden arbeiten. Da diese Regel nicht an ein Gehalt gebunden ist, sind höhere Stundenlöhne vor allem bei fortgeschrittenem Studium keine Seltenheit. Aber selbst mit einer Bezahlung nach Mindestlohn verdient ein Werkstudent bei 20 Stunden in der Woche bereits ca. 960 € Brutto im Monat.

In der vorlesungsfreien Zeit kann ein Werkstudent volle 40 Stunden die Woche arbeiten und erhält dementsprechend mehr Gehalt. Dabei musst Du aber darauf achten, dass Du nicht mehr als die vorgegebenen 26 Wochen bzw. 182 Kalendertage in Vollzeit arbeitest. Eine weitere Ausnahme stellt die Wochenend- und Nachtarbeit dar. Auch solche Arbeitszeiten fallen nicht in die 20-Stunden-Regel. Damit ist es auch während des Semesters zulässig, mehr als 20 Stunden in der Woche zu arbeiten, solange es in der Summe im Jahr nicht mehr als 26 Wochen sind.

Abgaben: Minijob vs. Werkstudentenjob

Welche Abgaben müssen Werkstudenten und Minijobber nun leisten? Von einem Beitrag zur Renten- bzw. Sozialversicherung kann man sich bis zu einem Verdienst von 520€ im Monat befreien lassen, ansonsten beträgt der Rentenversicherungs-Beitragssatz für Minijobber 3,6%.

Sobald man 521€ oder mehr verdient, werden weitere Abgaben fällig. Die Familienversicherung der Krankenkassen (bis zum 25. Lebensjahr) greift zum Beispiel für Werkstudenten-Stellen nur bis 485€, darüber hinaus musst Du Dich selbst versichern. Bei Minijobs gilt hier weiterhin die Grenze von 520€. Die Beitragshöhe für eine studentische Kranken- und Pflegeversicherung ist bei allen Krankenkassen gleich (rund 125€ pro Monat), nur die Leistungen können abweichen.

Abgesehen von der Krankenversicherung werden bei einem Einkommen zwischen 521€ und 2.000€, also im Rahmen eines sogenannten Midi-Jobs zwischen 5%-21% des Bruttoverdienstes als Abgaben an die Renten- bzw. Sozialversicherung bezahlt. Dabei steigt der Beitrag je nach Verdienst an. Für Werkstudenten werden keine Beiträge für die Pflege- und Arbeitslosenversicherung fällig, während der Rentenversicherungsbeitrag ab einem Einkommen von 521€ bei 9,3% liegt.

Ab einem monatlichen Verdienst von über 950€, beziehungsweise nach Berücksichtigung des Pauschbeitrages 1.016€, wird zudem eine Abgabe von mindestens 14% für die Lohnsteuer des Bruttogehalts berechnet. Merke: Die Lohnsteuer von mindestens 14% zahlst Du nur auf den Teil Deines Gehaltes, der den Freibetrag übersteigt.

Vorteile für Nachteulen – Die Nachtarbeit

Anstatt bis in die Morgenstunden die Lieblingsserie zu schauen oder das Wochenende durchzufeiern kann man sich auch dazu entscheiden, die Nacht zu nutzen, um Geld zu verdienen. Für viele Werkstudenten ist das sogar die einzige Möglichkeit, neben dem stressigen Uni-Alltag. Die Nachtarbeit ist jedoch nur was für Nachteulen, die in den dunklen Stunden des Tages so richtig aufblühen. Dabei muss es nicht immer zwingend eine Bar oder ein Club sein. Spät- und Nachtschichten lassen sich überall finden, wo es Schichtdienst gibt. Ich selbst (ja – der Autor), habe während meines Bachelors als Assistent im Schlaflabor sehr gutes Geld verdient.

Allgemein ist einer der besten Vorteile der Nachtarbeit der zusätzliche Lohn, der normalerweise mit den späten Arbeitszeiten einhergeht. Die meisten Unternehmen bieten einen Lohnvorteil für Mitarbeiter (auch Werkstudenten), die in der dritten Schicht arbeiten, auch wenn die Aufgaben genau dieselben sind.

Eine interessante Info am Rande: Bei Spät- und Nachtarbeit darf die gesetzliche Grenze von ca. 20 Stunden Arbeitszeit überschritten werden, da der Beruf nicht in die Zeit des Studiums fällt. Hierfür müssen allerdings folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • Die Stelle muss befristet sein.
  • Der Werkstudenten-Job darf nicht über 26 Wochen/182 Kalendertagen ausgeübt werden.

Unsere Tipps für die Nachtarbeit als Werkstudent

Um die perfekten Bedingungen als Werkstudent in der Nachtarbeit zu erhalten, braucht es nicht viel, vorausgesetzt Dir liegen die späten Stunden. Beachte bitte auch, dass Nachtarbeit gesetzlich bis 6 Uhr morgens geht und nicht etwa nur bis 3 oder 4 Uhr. 

Nachtarbeit ist nicht gleich Nachtarbeit. Als Werkstudent ist es wichtig, Deine Ressourcen gut einzuteilen und so ist eine Nacht als Mitarbeiter einer Bar grundsätzlich viel kräftezehrender als eine Nacht im Schlaflabor. Allgemein eigenen sich die Pharma- und Gesundheitsbranche sehr gut für die Nachtarbeit. Je nach Auslastung ist sogar noch Luft nach oben, um Lernmaterial mitzunehmen. Auch in der Industrie und Chemiebranche gibt es diverse attraktive Angebote. Viele dieser findest Du in unserer Jobbörse.

Ich selbst war immer ein großer Freund der Nachtarbeit. Das höhere Gehalt, die ruhigen Nachtstunden und der Ausgleich zum stressigen Uni-Alltag waren von Vorteil. Wer sich jedoch als Werkstudent für die Nachtarbeit entscheidet muss sich im Klaren sein, dass die späten Stunden und der wenige Schlaf auch anstrengend sein können. Studenten sollten sich daher ihre Kräfte gut einteilen und den Schichtplan möglichst so gestalten, dass genug Abstand zwischen den jeweiligen Schichten liegt.

Werkstudenten und Minijobber und BAföG

Falls Du BAföG erhältst, solltest Du ein Auge auf den jährlichen Freibetrag von 6.240€ (umgerechnet 520€ im Monat) haben. Falls Du diesen Freibetrag überschreitest, musst Du mit einer Kürzung des BAföGs rechnen. Diese Grenze ist nicht an einen Monatsverdienst gebunden. Es ist also möglich in einem Job mehr als 520€ im Monat zu verdienen, sofern Du den Job nicht über das gesamte Jahr ausübst und Du unter der Jährlichen Verdienstgrenze von 6.240€ bleibst. Wenn Du mehr als 520€ verdienst, wird das BAföG anteilig heruntergestuft.

Vorteile als Werkstudent

Die Vorteile einer Beschäftigung als Werkstudent gehen allerdings über die geringeren Abgaben und Steuern hinaus:

Wenn Du Dich gut anstellst und saubere Arbeit machst, ist eine Übernahme in eine Vollzeittätigkeit nach dem Studium keine Seltenheit. Außerdem besteht oft die Möglichkeit die Bachelor- und/oder die Masterthesis in diesem Unternehmen zu schreiben. Ein Zeugnis über die erlangte Berufserfahrung und die Tätigkeiten ist sehr hilfreich für die Arbeitssuche, falls eine Übernahme ausgeschlossen ist. Abgesehen davon hast Du in manchen Studiengängen die Möglichkeit Dir Deine Tätigkeit als Werkstudent als Pflichtpraktikum anrechnen zu lassen. Ein Recht auf bezahlten Urlaub und Gehalt bei Krankheit hast Du ebenfalls.

Suchst Du noch nach einem Job als Werkstudent oder Minijobber? Dabei können wir Dir behilflich sein! Schau doch mal in unserer Jobbörse vorbei. Dort findest Du viele Werkstudenten-Jobs, die zu Dir und Deinen Wünschen passen. Und das Beste ist, dass Du kein Anschreiben verfassen musst! Dein Lebenslauf reicht für eine Bewerbung.

(Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 08. August 2023)